Stipendien

Es gibt eine Vielzahl an zusätzliche Fördermöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt – sei es ein Praktikum, Forschungsreise oder ein Auslandssemester. Die Fördermöglichkeiten werden in folgende Bereiche unterteilt:

  • Studierende der FH Kärnten
  • Incoming Exchange Students (an ihrer Heimatuniversität eingeschrieben und zu Gast an der FH Kärnten für 1 oder 2 Semester)

Unter grants.at können Sie in der Stipendien-Datenbank des OeAD nach weiteren Fördermöglichkeiten recherchieren. Auch scholarshipportal.com und european-funding-guide.eu bieten unterschiedliche Möglichkeiten.

  • Herkunftsland / Nationalität: Europäischer Kontinent, Südamerika
  • Zielland: Österreich
  • Fachbereich: Engineering, IT, Bauingenieurwesen
  • Förderart: Förderungen für das erste Studienjahr im Zielland
  • Finanzierung: andere Einrichtungen
  • Zielgruppe: Graduates (Bachelorabsolvent*innen, High Potentials)
  • Fördergeber: FH Kärnten, Vereine und andere Einrichtungen
  • Kontingent: Vier Stipendien für das WS 2024/25
  • Dienstleistung: EUR 8.400,00 Euro für das erste Studienjahr (1. und 2. Semester) pro Stipendium
  • Einreichtermin: 15.5.2024
  • Einreichstelle: nach positivem Abschluss des Aufnahmeverfahrens an der FH Kärnten für den jeweiligen Masterstudiengang (hier geht’s zur Bewerbung) schicken Sie folgende Unterlagen an das International Relations Office international[at]fh-kaernten[dot]at:
    • Zusageschreiben
    • Bewerbungsschreiben mit der aussagekräftigen Begründung, warum sie das Stipendium bekommen sollten,Empfehlungsschreiben von Betreuer*innen/Forscher*innen/anderen Personen, die die Leistung bestätigen kann.
    • nach positivem Abschluss des Aufnahmeverfahrens an der FH Kärnten für den jeweiligen Masterstudiengang (hier geht’s zur Bewerbung) schicken Sie folgende Unterlagen an das International Relations Office international[at]fh-kaernten[dot]at

Hinweise zur Bewerbung:

Das TECH Stipendium für Masterstudierende richtet sich an begabte Bachelorstudierende aus Europa und Südamerika, die ein Masterstudium an der Fachhochschule Kärnten absolvieren möchten.

Das Stipendium beinhaltet:

  • 1. und 2. Semester: Monatliches Stipendium von 700,00 Euro
  • 3. und 4. Semester: Teilzeitbeschäftigung (max. 20 h / Woche) in einem der Partnerbetriebe
  • Verpflichtung zur Beschäftigung in einem der Partnerbetriebe für 12 Monate nach Studienabschluss
  • Deutschkurs (verpflichtend im 1. und 2. Semester)

Voraussetzungen / Kriterien:

  • Kein Wohnsitz in Österreich UND Nationalität laut Ausschreibung
  • Weitere Voraussetzung ist, dass die Bewerber*innen exzellente Ergebnisse im Bachelor Studium, Forschungsaktivitäten und/oder soziales Engagement nachweisen können.

Verpflichtungen der Stipendiat*innen:

  • Während des Förderzeitraums erbringen die Studierenden regelmäßig und unaufgefordert aktuelle Bescheinigungen und Leistungsnachweise. Wurde das 1. Semester nicht positiv abgeschlossen, so besteht kein Anspruch auf das Stipendium im 2. Semester.
  • Der/die Stipendiat*in verpflichtet sich im Gegenzug, nach Studienabschluss, für mindestens zwölf  Monate in einem der Partnerunternehmen zu arbeiten.

FH Studierende der technischen Studien, welche ein Forschungsvorhaben an einer US-Amerikanischen Hochschule planen, können sich für das Marshall Plan Stipendium bewerben.

Eine interne Kommission entscheidet anhand unterschiedlicher Kriterien (Wissenschaftliche Aufbereitung, Studienfortschritt und Bewertung durch den Supervisor), welche BewerberInnen für das Stipendium nominiert werden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Die BewerberInnen werden über ihre Nominierung durch das International Relations Office der FH Kärnten via E-Mail informiert.

Die letzte Entscheidung über der Zuerkennung des Stipendiums liegt bei der Austrian Marshall Plan Foundation und erfolgt jeweils im Mai und im Dezember. Das Stipendium wird je nach Aufenthaltsdauer und Aufwand der Forschung in der Höhe von € 4.000 bis € 10.000 gewährt.

Das Forschungsvorhaben muss

  • mindestens 3 Monate andauern
  • im akademischen Jahr stattfinden (Sommerferien inkludiert)
  • an einer US-amerikanischen Hochschule stattfinden (kann, muss aber nicht eine Partnerhochschule der FH Kärnten sein)
  • von den Studierenden selbst organisiert werden – ein Supervisor muss vorhanden sein
  • mit einem Paper im Ausmaß von mindesten 7500 Wörter abgeschlossen werden(Seminar/Bachelor/Master Arbeiten möglich)

 Nähere Informationen unter international[at]fh-kaernten[dot]at

 

Die Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer Kärnten vergeben in Zusammenarbeit mit bedeutenden Kärntner Unternehmen Exzellenz-Auslandstipendien, dotiert mit jeweils EUR 10.000 an Studierende, die einen Forschungsaufenthalt im Ausland verbringen möchten. Bevorzugt werden BewerberInnen aus den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), exzellente Einreichungen aus anderen Bereichen sind aber nicht ausgeschlossen.

Gefördert werden ausschließlich österreichische Staatsbürgerinnen, der angestrebte Auslandsaufenthalt muss mindestens sechs Monate betragen. Außerdem ist für die Bewerbung auch der Abschluss eines Bakkalaureatstudiums und ein überdurchschnittlicher Studienerfolg notwendig. Die Einreichungsdeadline ist normalerweise Ende Mai eines jeden Jahres. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben die Möglichkeit sich für dieses Stipendium zu bewerben. Dabei wird ein Auslandssemester finanziell unterstützt. Hier können weitere Informationen gefunden werden: www.stipendienfonds-julius-raab.at

Das Land Kärnten, vertreten durch Bildungsreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, vergibt gemeinsam mit Förderer Dr. Alfred Gusenbauer Stipendien für Kärntner Studentinnen und Studenten, die im Bereich der Sozial- und/oder Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaften sowie Erziehungs- und Bildungswissenschaften studieren und das Studienjahr WS 2022/ SS 2023 im Ausland absolvieren wollen. Pro Studienjahr erhält der Student ein Stipendium in der Höhe von 5.000€.  Für Bewerbungen zugelassen sind ausschließlich aktive Studentinnen und Studenten, die nach Zuteilung des Stipendiums noch mindestens 2 Semester zu absolvieren haben und deren Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht wurden.
Studentinnen und Studenten mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die in genannten Studienrichtungen ein Auslandsstudium absolvieren möchten, sind eingeladen, sich zu bewerben. Nähere Informationen zu der Bewerbung finden Sie unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Stipendien/Gusenbauer-Stipendium

Studierende, welche die Studienbeihilfe beziehen, können zusätzliche um die Beihilfe für ein Auslandsstudium ansuchen. Nähere Informationen können hier gefunden werden: https://www.stipendium.at/stipendien/studieren-im-ausland

Studierende, welche berufsbegleitend studieren, können sich 2 - 12 Monate freistellen lassen und dabei um die Bildungskarenz ansuchen.
Mehr Informationen finden Sie unter

 

In speziellen Fällen gibt es die Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt um die Studiengangsförderung des jeweiligen Studienganges anzusuchen. Informationen zur Bewerbung erhalten Sie bei Ihrem Studiengang und im Intranet. Beachten Sie die internen Richtlinien des jeweiligen Studienganges. Personen, die bereits ein Stipendium beziehen, haben nur eine geringe Möglichkeit für den Erhalt der Studiengangsförderung.

Auf www.grants.at gibt es zusätzlich die Möglichkeit, ein „Kärnten: Stipendium für Studien & Forschungsarbeiten im fremdsprachigen Ausland“ zu erhalten. Förderberechtigt sind alle ÖsterreicherInnen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Kärnten haben und unter 30 Jahre alt sind.

Hierbei handelt es sich um ein einsemestriges oder ein Jahr langes Stipendium für ein Studium an der FH Kärnten. Die Ausschreibung richtet sich hauptsächlich an nicht-europäische Länder.

Die BewerbwerInnen müssen an der Hochschule in Ihrem Heimatland inskribiert sein. Um sich für das Stipendium zu bewerben, benötigen Studierende einen "Letter of Acceptance" der FH Kärnten. Die Bewerbung erfolgt hierbei über das International Office als Incoming Exchange Students. Im Learning Agreement müssen mindestens 15 ECTS nachgewiesen werden.

Ernst Mach Stipendium - englisch

Die Austrian Marshall Plan Foundation vergibt für Studierende einer US Amerikanischen Universität (Bereich technische Studien), welche ein Forschungsvorhaben an der FH Kärnten planen, ein Stipendium. Zweimal im Jahr (Oktober und März) gibt es eine detaillierte Ausschreibung. Interessierte Studierende  im Bereich technischer Studien melden sich beim International Office der FH Kärnten (Kontakt: international[at]fh-kaernten[dot]at). Eine interne Kommission entscheidet anhand der Kriterien (Wissenschaftliche Aufbereitung, Studienfortschritt und Bewertung durch den Supervisor), welche BewerberInnen für das Stipendium nominiert werden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Die BewerberInnen werden über ihre Nominierung via E-Mail informiert.

Die endgültige Entscheidung über eine Zuerkennung des Stipendiums liegt bei der Austrian Marshall Plan Foundation. Die Entscheidung erfolgt jeweils im Mai und im Dezember. Das Stipendium wird je nach Aufenthaltsdauer & Aufwand der Forschung in der Höhe von € 3.000 bis € 6.000 gewährt.

Voraussetzungen:
  • Aufenthalt von mindestens 3 Monate andauern
  • im akademischen Jahr stattfinden (Sommerferien inkludiert)
  • Die US-amerikanische Hochschule muss keine Partnerhochschule der FH Kärnten sein
  • Der Aufenthalt wird von den Studierenden selbst organisiert – ein Supervisor muss vorhanden sein
  • im Ausmaß von mindesten 7500 Wörtern sein (Seminar/Bachelor/Master/PhD Arbeiten möglich